15.11.2011
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Firma und GmbH gründen
Ein Artikel von MajaDie Gründung eines Unternehmens ist in den meisten Fällen eine aufreibende und langwierige Angelegenheit. Besonders wenn man die in Deutschland beliebte GmbH gründen möchte, muss man den eigenen Zeitplan mehr als einmal verlängern. Aber wie läuft das Gründungsverfahren einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, nun wirklich ab und was muss man bei diesem Vorgang beachten um das Verfahren schnell zu beenden?
Die Gründung einer GmbH in Deutschland
Bevor man eine GmbH gründet, sollte man sich verlässliche Partner suchen. Die GmbH gehört nämlich zu den Gesellschaften, die man als Einzelperson nicht gründen kann. Zudem sollte man über das entsprechende Vermögen, derzeit 25.
000 Euro, verfügen um die Gründung der Gesellschaft zu ermöglichen. Bevor man sich aber an das Gewerbeamt und den Handelsregister wenden kann, muss man noch verschiedene Verträge und Vereinbarungen unterzeichnet haben.
Bevor man also eine GmbH gründet, gründet man eine Vorläuferfirma. Diese kann, je nach gewünschter Rechtsform, eine GbR, eine OHG oder auch eine KG sein. Hier hat man bereits die Möglichkeit, die entsprechenden Besitz- und Rechtsverhältnisse festzulegen und auf diese Weise einen wichtigen Grundstein für die folgenden Verträge zu legen. Bevor man sich nun mit der eigentlichen Gründung der GmbH beschäftigen kann, muss man den Weg zu einem Notar gehen. Dieser Gesellschaftervertrag hat einige Inhalte, die vom Gesetzgeber festgelegt werden und daher verpflichtend sind. Um die spätere Arbeit in der Firma zu erleichtern, sollte man bereits hier grundlegende Aufgabengebiete festgelegt haben und sich sicher sein, welcher Anteilseigner welche Rechte in der Firma hat. Der Notar kann hier eine beratende Funktion übernehmen und auch die Handelskammer ist eine gute Anlaufstation für die ersten Fragen bei der Gründung.
Die eigentliche GmbH Gründung
Wenn man nun die wichtigen Verträge und Unterlagen zusammengestellt und vom Notar hat beglaubigen lassen, kann man sich an die Ämter wenden. Hier müssen Dinge wie der Eintrag in den Handelsregister abgestimmt werden und die Einlage muss hinterlegt werden. Wenn man nun also den eigentlichen Vorgang bei den Ämtern erledigt hat, hat man eine GmbH gegründet.
Auf den Weg dahin sollte man aber die vielen unterschiedlichen Möglichkeiten beachten. So kann man mit einer Mini GmbH einfach an eine GmbH kommen ohne die notwendige Einlage direkt leisten zu müssen. In allen anderen Vorunternehmen sollte man zudem auf einen Handel mit anderen Unternehmen verzichten - bevor die GmbH gegründet ist, ist die Haftung nämlich für jeden Gesellschafter persönlich.


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